Rechtlicher Kaltakquise Leitfaden für Deutschland und die EU
Bleiben Sie rechtskonform bei Telefon und E-Mail Akquise in Europa. Erfahren Sie die Regeln für jedes Land und die besten Praktiken für B2B-Kontakte.
Kaltakquise und E-Mail-Outreach in Europa sind durch unterschiedliche gesetzliche Vorgaben zunehmend komplex geworden. Besonders die DSGVO und e-Privacy-Richtlinien machen die Einhaltung der Vorschriften anspruchsvoll und oft unübersichtlich.

Kaltakquise bleibt eine bewährte Vertriebsstrategie, auf die viele Unternehmen weiterhin setzen, um potenzielle Kunden zu erreichen.
Dieser Leitfaden dient als praktische Orientierungshilfe für die rechtlichen Rahmenbedingungen des elektronischen Direktmarketings im B2B-Sektor der EU. Er behandelt zentrale Themen wie Einwilligung, Opt-in- und Opt-out-Verfahren sowie nationale Robinsonlisten (DNC-Listen) und mögliche Ausnahmen, die die Einhaltung der Vorschriften erleichtern.
Bitte beachten Sie, dass sich dieser Leitfaden speziell auf die e-Privacy-Vorschriften für elektronisches Marketing konzentriert und nicht die umfassenderen Datenschutzbestimmungen der DSGVO abdeckt. Dennoch finden Sie hier alle wesentlichen Informationen, um sicherzustellen, dass Ihre Vertriebsanrufe und E-Mails rechtskonform bleiben.
- Haftungsausschluss
Die Inhalte dieses Dokuments dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung oder Ersatz für professionelle Beratung dar. Sie decken nicht alle rechtlichen Aspekte der behandelten Themen ab, und die einschlägigen Vorschriften unterliegen ständigen Änderungen. Daher kann es sein, dass einige Informationen nicht den aktuellen rechtlichen Entwicklungen entsprechen. Leserinnen und Leser sollten die geltenden nationalen Vorschriften prüfen und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Dieses Dokument kann zudem Links zu externen Websites enthalten, die lediglich der Benutzerfreundlichkeit dienen.
Länderspezifische Vorschriften zur Telefon & E-Mail Kaltakquise

- Phone Call Consent Needed
- Email Consent Needed
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- Email Consent Needed
- Phone Call Consent Needed
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- Email Consent Needed
- Call Allowed
- Email Allowed
- Call Allowed
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- Call Allowed
- Email Consent Needed
- 📞 Zustimmung erfordert
- 📧 Zustimmung erfordert

- 📞 Anruf erlaubt
- 📧 E-Mail erlaubt

- 📞 Anruf erlaubt
- 📧 Zustimmung erfordert

Jedes EU-Land hat eigene Vorschriften für Kaltakquise und E-Mail-Marketing – einige setzen strenge Regelungen durch, während andere mehr Flexibilität bieten. Um die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern, haben wir eine länderspezifische Übersicht zusammengestellt, die darstellt, was in den einzelnen Regionen erlaubt ist.
Belgien
- Telefonische Kaltakquise: Erlaubt, sofern die angerufene Person dem nicht widersprochen hat oder nicht in der „Do-Not-Call-Me“-Liste (DNCM) registriert ist.
- E-Mail-Kaltakquise: : Erfordert eine ausdrückliche Opt-in-Einwilligung. Eine Ausnahme besteht, wenn die Nachricht an eine allgemeine Firmenadresse (z. B. info@company.de) gesendet wird oder bereits eine Geschäftsbeziehung mit dem Empfänger bestand.
- Nationale Opt-Out Liste:Ja, vor der ersten Kontaktaufnahme muss die Liste unter https://www.dncm.be geprüft werden.
- Gesetzliche Grundlage:Artikel XII.13 und VI.111-115 des Wirtschaftsgesetzbuchs sowie der Königliche Erlass vom 4. April 2003 zur Regulierung von Werbung per E-Mail.
Deutschland
- Telefonische Kaltakquise: Grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Eine Ausnahme besteht, wenn eine „mutmaßliche Einwilligung“ vorliegt – das bedeutet, dass ein konkreter Anhaltspunkt dafür gegeben sein muss, dass der Angerufene ein berechtigtes Interesse am beworbenen Produkt oder der Dienstleistung hat und der Kontaktaufnahme nicht widersprochen hätte.
- E-Mail-Kaltakquise: Deutschland regelt Kaltakquise per E-Mail besonders streng. Eine Double-Opt-In-Einwilligung ist zwingend erforderlich, es sei denn, die „Ausnahme aufgrund eines vorherigen geschäftlichen Kontakts“ greift.
- Nationale Opt-out-/DNC-Liste:Keine nationale Opt-out-Liste vorhanden.
- Gesetzliche Grundlage: § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Frankreich
- Telefonische Kaltakquise: Mitarbeitende dürfen unter ihrer geschäftlichen Hauptnummer kontaktiert werden.
- E-Mail-Kaltakquise: Eine Opt-in-Einwilligung ist erforderlich, es sei denn, die betroffene Person wurde bei der Erhebung ihrer E-Mail-Adresse ausdrücklich darüber informiert, dass diese für Marketingzwecke genutzt wird, und hatte eine einfache Möglichkeit zum Widerspruch. Alternativ ist der Versand an allgemeine E-Mail-Adressen (z. B. info@company.com) zulässig, sofern eine Opt-out-Option angeboten wird.
- Nationale Opt-Out Liste: Ja, für Telefonwerbung, die ausschließlich für Privatpersonen gilt.
- Gesetzliche Grundlage: Artikel L34-5 des Post- und elektronischen Kommunikationsgesetzes
Griechenland
- Telefonische Kaltakquise: Zulässig, sofern die kontaktierte Person nicht aktiv widersprochen hat, beispielsweise durch eine Abmeldung über ihren Telefonanbieter.
- E-Mail-Kaltakquise: Eine Double-Opt-In-Einwilligung ist erforderlich, es sei denn, die „Ausnahme aufgrund eines vorherigen geschäftlichen Kontakts“ greift, d. h., es bestand bereits eine Geschäftsbeziehung mit dem Empfänger.
- Nationale Opt-out-/DNC-Liste: Keine offizielle Opt-out-Liste vorhanden.
- Gesetzliche Grundlage: Artikel 11 des Telekommunikationsgesetzes und Artikel 4 der Einwilligungsrichtlinie.
Niederlande
- Telefonische Kaltakquise: Eine Einwilligung ist erforderlich, es sei denn, die Kontaktdaten wurden direkt vom Unternehmen bereitgestellt oder es besteht bereits eine frühere Geschäftsbeziehung.
- E-Mail-Kaltakquise: Eine Opt-in-Einwilligung ist notwendig, es sei denn, die „Ausnahme aufgrund eines vorherigen geschäftlichen Kontakts“ findet Anwendung.
- Nationale Opt-out-/DNC-Liste: Frühere Opt-out-Listen wurden abgeschafft.
- Gesetzliche Grundlage:: Artikel 11.7 des Telekommunikationsgesetzes.
Österreich
- Telefonische Kaltakquise: Eine ausdrückliche Einwilligung ist vor dem ersten Kontakt erforderlich.
- E-Mail-Kaltakquise: Eine Zustimmung ist für alle E-Mails verpflichtend, es sei denn, die „Ausnahme aufgrund eines vorherigen geschäftlichen Kontakts“ greift. Eine Opt-in-Einwilligung ist erforderlich, ein Double-Opt-In wird empfohlen.
- Nationale Opt-out-Liste: Ja, Österreich führt eine nationale Opt-out-Liste namens ECG-Liste, die vor der Kontaktaufnahme geprüft werden muss.
- Gesetzliche Grundlage: § 174 Telekommunikationsgesetz (TKG).
Schweiz
- Telefonische Kaltakquise:Zulässig, es sei denn, die Telefonnummer ist im öffentlichen Verzeichnis mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet, was einen ausdrücklichen Widerspruch gegen Werbeanrufe signalisiert.
- E-Mail-Kaltakquise: Eine Opt-in-Einwilligung ist erforderlich, es sei denn, die „Ausnahme aufgrund eines vorherigen geschäftlichen Kontakts“ greift.
- Nationale Opt-out-/DNC-Liste: Telefonnummern mit einem Sternchen (*) im öffentlichen Telefonbuch dürfen nicht kontaktiert werden. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, das öffentliche Telefonregister zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine als „Do-not-call“ markierten Nummern angerufen werden.
- Gesetzliche Grundlage: Artikel 3 UWG sowie die entsprechenden Auslegungshinweise.
Spanien
- Telefonische Kaltakquise: Zulässig, sofern die Person nicht ausdrücklich widersprochen hat, beispielsweise durch Eintragung in die Robinson-Liste (Spaniens DNC-Liste).
- E-Mail-Kaltakquise: Eine vorherige Einwilligung ist erforderlich, es sei denn, die „Ausnahme aufgrund eines vorherigen geschäftlichen Kontakts“ greift.
- Nationale Opt-out-/DNC-Liste: Ja, vor der Kontaktaufnahme muss die Robinson-Liste geprüft werden.
- Gesetzliche Grundlage: Artikel 66 des Telekommunikationsgesetzes und Artikel 21 des Gesetzes 34/2002 über Dienste der Informationsgesellschaft (LSSI).
Was passiert, wenn Sie gegen die Richtlinien verstoßen?
GDPR Strafen
- Bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes
- Länderspezifische Strafen
- Gilt EU-weit und auch für Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Kunden
- Hohe Anwalts- und Gerichtskosten durch nicht konforme Akquise
Management Albtraum
- Hohe Fluktuationsrate bei SDRs
- Leistungsprobleme
- Erfordert komplexe technische Einrichtung
- Umsatzverlust durch ineffiziente Akquise
Reputationsschaden
- Erschwert den Aufbau wertvoller Geschäftsbeziehungen
- Wahrgenommen als Regelbrecher
- Niedrige Antwortrate & wenig gebuchte Meetings
- Umsatzverluste durch verpasste Chancen